Wichtige Informationen für Steuerpflichtige
Die Verbandsgemeinde Bad Breisig möchte Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform informieren. Aufgrund von Verzögerungen im Verfahren wird die Verbandgemeinde Bad Breisig vorerst keine neuen Grundsteuerbescheide verschicken. Sie weist darauf hin, dass die alten Grundsteuerbescheide zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verloren haben.
Da bislang noch nicht alle erforderlichen Daten importiert und verarbeitet werden konnten, kann von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung die Erstellung der neuen Bescheide nicht vollständig abgeschlossen werden. Daher verschiebt sich die Versendung der Steuerbescheide für die Grundsteuer, mit der auch die Hundsteuer sowie die Straßenkehr- und Winterdienstgebühren festgesetzt werden. Steuerpflichtige werden gebeten, die Zusendung der Steuerbescheide zunächst abzuwarten. Die Versendung erfolgt voraussichtlich im April.
Das heißt, dass im Februar keine Fälligkeit für die v. g. Abgaben vorgemerkt ist. Die Fälligkeit aus Februar wird mit der Fälligkeit Mai gemeinsam veranlagt. Für die Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass die Raten für die Abgaben erstmalig für 2025 am 15.05.2025 fällig sind.
In der Zwischenzeit werden die vorliegenden Einzugsermächtigungen von der Verbandsgemeindekasse eingestellt. Das bedeutet, dass
- die fälligen Beträge zum 15. Februar 2025 nicht eingezogen werden.
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, eingerichtete Daueraufträge vorerst einzustellen, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden.
- Auch von manuellen Überweisungen zur Fälligkeit am 15. Februar 2025 sollte abgesehen werden, bis die neuen Bescheide vorliegen.
Ein Dank gilt allen beteiligten Personen für ihre engagierte Arbeit. Die Verbandsgemeindeverwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich die Bescheide zukommen zu lassen.
Allgemeine Informationen und Kontakt bei Rückfragen
Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:
- Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
- Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.
Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren
Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.